Mit Smart Border Austria werden Zoll- und Transportinformationen zwischen Österreich, der Schweiz und Liechtenstein künftig digital verarbeitet. Für Waren, die über die Grenze zur Schweiz befördert werden, bedeutet das neue Anforderungen an die Vorbereitung Ihrer Transporte: Daten müssen vollständig, korrekt und rechtzeitig vorliegen, damit Sendungen ohne Verzögerungen abgewickelt werden können.

Schon bald wird der Warenverkehr zwischen Österreich, der Schweiz und Liechtenstein vollständig digital abgewickelt. Mit Smart Border Austria wurde dafür die Grundlage geschaffen und wichtige Prozessschritte werden bereits in die Transportvorbereitung verlagert. Das Ziel ist ein möglichst effizienter Warenfluss ohne zusätzliche Stopps an der Grenze.
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Aktueller Stand der digitalen Grenzabwicklung mit aktiver Kennzeichenerkennung je Grenzübergang:
| Grenzübergang | Fahrtrichtung Schweiz nach Österreich | Fahrtrichtung Österreich in die Schweiz |
|---|---|---|
| Höchst | ✅ | ✅ |
| Lustenau | ✅ | ✅ |
| Mäder | ✅ | ✅ |
| Tisis | ✅ | ✅ |
| Hohenems | ❌ | ✅ |
| Meiningen | ❌ | ❌ |
Damit die digitale Grenzabwicklung reibungslos funktioniert, müssen alle relevanten Informationen vollständig und rechtzeitig vorliegen. Angaben, die fehlen oder nicht stimmen, lassen sich nach Fahrtantritt kaum noch korrigieren und können dazu führen, dass ein Transport bereits vor dem Grenzübertritt nicht wie geplant weitergeführt werden kann.
Stellen Sie alle für die Verzollung notwendigen Dokumente rechtzeitig zur Verfügung, beispielsweise Handelsrechnungen, Lieferscheine oder Ausfuhrdokumente. Vollständige Unterlagen sind zwingend notwendig für die digitale Verarbeitung der Sendung.
Die neuen Anforderungen verändern die tägliche Planung in der Disposition spürbar. Klare Zuständigkeiten, vollständige Avisierungen und korrekt erfasste Daten helfen, zusätzliche Abklärungen vor Fahrtantritt zu vermeiden.
Damit Transporte möglichst ohne Halt an der Grenze abgewickelt werden können, müssen Zoll- und Transportdaten bereits vor dem Grenzübertritt digital angemeldet und verarbeitet werden. Der Ablauf lässt sich in sechs Schritte unterteilen.
Übermitteln Sie alle relevanten Angaben (wie Dokumente, Fahrzeugdaten, Route und Grenzübergang) spätestens 24 Stunden vor der Abfahrt des Fahrzeuges an Swiss Post Cargo. Swiss Post Cargo führt anschliessend die Anmeldungen im Schweizer Zollsystem sowie im Smart-Border-Austria-Modul durch.
WICHTIG: Nur korrekt angemeldete Transporte können im weiteren Prozess digital verarbeitet und für den Grenzübertritt freigegeben werden.
Für die Weiterbeförderung werden die benötigten Referenznummern und Dokumente bereitgestellt, beispielsweise für die Korridorabwicklung oder den Transitprozess. Diese müssen von den Fahrer:innen mitgeführt werden.
Für internationale Transporte zwischen der EU, der Schweiz und Liechtenstein. Pro Fahrzeug ist unabhängig von der Anzahl beteiligter Zollagenten nur eine Korridoranmeldung möglich.
Für Sendungen im Transitverkehr, beispielsweise von der Schweiz oder Liechtenstein nach Deutschland oder Italien. Die Anforderungen gelten für sämtliche betroffenen Transitdokumente.
Je nach Transport kann eine frühzeitige Transitabwicklung zusätzlichen Handlungsspielraum beim Grenzübertritt schaffen.
Damit die digitale Grenzabwicklung effizient durchgeführt werden kann, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
Aktuelle Informationen und Änderungen rund um Smart Border Austria finden Sie auf den Webseiten des österreichischen Zolls sowie Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
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Die für Verzollung und Transport notwendigen Informationen müssen künftig vor der Anfahrt elektronisch übermittelt werden. Nur korrekt angemeldete Transporte können digital verarbeitet und für den Grenzübertritt freigegeben werden. Eine nachträgliche physische Abfertigung an der Grenze ist nicht mehr möglich.
Damit ein Transport eindeutig erkannt und verarbeitet werden kann, müssen die Fahrzeugdaten korrekt hinterlegt sein. Insbesondere die Kennzeichen von Zugfahrzeug und Anhänger werden zu einem zentralen Bestandteil der Anmeldung.
An definierten Punkten wird das Fahrzeug automatisch erkannt und seiner Anmeldung zugeordnet. Dadurch werden bisherige manuelle Prozessschritte zunehmend digital unterstützt.
Die Zollbehörden verarbeiten die notwendigen Daten vorab und erteilen die Freigabe über digitale Systeme. Erst wenn die Freigabe erteilt wurde, darf zum Grenzübergang gefahren werden.
Erfassen und bestätigen Sie die relevanten Angaben zum Transport rechtzeitig vor Fahrtantritt. Dazu gehören die Fahrzeugdaten, die geplante Route, der vorgesehene Grenzübergang sowie das geplante Zeitfenster.
Klären Sie vor Transportbeginn, welches Zollverfahren angewendet wird. Je nach Transport können unterschiedliche Prozesse und Anforderungen gelten.
Bei Sammelsendungen oder Zuladungen soll der Spediteur frühzeitig festlegen, wer die notwendige Anmeldung für das gesamte Fahrzeug übernimmt. Diese Anmeldung ist Voraussetzung für den Prozess der Korridoranmeldung.
Benennen Sie eine Ansprechperson, die bei Rückfragen kurzfristig kontaktiert werden kann. Dadurch können Unklarheiten vor der Abfahrt geklärt werden.
Beim Erreichen des Erfassungsbereichs wird das Fahrzeug anhand des Kennzeichens erkannt und automatisch der Anmeldung zugeordnet.
Nach erfolgreicher Prüfung der Daten erfolgt die digitale Freigabe. Erst danach kann die Fahrt in Richtung Grenze fortgesetzt werden.
Nach der Freigabe wird der Transport ohne zusätzliche Abwicklung an der Grenze weitergeführt und der Vorgang systemseitig abgeschlossen.